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Begleiteter Umgang


Wenn sich Eltern trennen, können sie sich manchmal nicht über die Gestaltung und Wahrnehmung des Umgangs- und Besuchsrechts ihres gemeinsamen bzw. ihrer gemeinsamen Kinder verständigen.

Der "Begleitete Umgang" bietet die Möglichkeit die Besuchskontakte in einem geschützten Rahmen und unter Begleitung durchzuführen. Er hilft den Kindern, den Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil wieder aufzubauen oder zu stabilisieren.



Er kann durchgeführt werden bei:
  • einem hohen Konfliktpotential zwischen den Eltern
  • langen Kontaktabbrüchen bzw. Kontaktanbahnungen
  • Verweigerung der Kinder den Besuchskontakt wahrzunehmen
  • Verdacht auf Entführung durch den umgangsberechtigten Elternteil
  • Traumatisierung der Kinder auf Grund von Gewalterfahrungen
Ziel ist es, die Eltern dazu zu befähigen den Umgang wieder selbständig und in Eigenverantwortung durchzuführen.

Der "Begleitete Umgang" wird auf Grund eines Gerichtsbeschlusses oder auf Anraten des Jugendamtes durchgeführt. In Absprache mit den Eltern und den Mitarbeitern/innen des Jugendamtes werden dann Dauer, Umfang und Ablauf des "Begleiteten Umgangs" festgelegt. In der Regel kommt es zu wöchentlichen oder 14tägigen Besuchskontakten, die zwischen 1 bis 3 Stunden dauern.

Der "Begleitete Umgang" findet statt im
Kinderschutzhaus
Ernst-Rein-Str. 53
33613 Bielefeld
und wird von Fachkräften begleitet.